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SwissFish 2024
Aquaristikmesse  

Börsenreglement Betta Helvetia
  1. Die Börse findet am Samstag 02.11.2024  von 10:00 – 17:00 Uhr und am Sonntag 03.11.2024 von 10:00 – 15:00 statt. Jeder Verkäufer muss sich mindestens 1 Stunde vor Börsenbeginn im Lokal "Gemeindesaal Hombrechtikon" am Bahnweg 6 in 8634 Hombrechtikon einfinden.

  2. Jeder Verkäufer muss sein eigenes Equipment mitbringen, pro Verkäufer wird ein elektrischer Anschluss zur Verfügung gestellt.

  3. Es dürfen keine zu kleinen Fische verkauft werden, die Börsenaufsicht behält sich das Recht vor, Fische die zu klein sind von dem Verkauf auszuschliessen. Ebenfalls werden die Preise für Fische und Pflanzen kontrolliert.

  4. Zubehör darf nur nach Absprache mit dem Verein verkauft werden. 

  5. Die Abgabe von Fischen an Jugendliche unter 16 Jahren ist untersagt, diese benötigen hierfür die elterliche Zustimmung. Bei Verstoss lehnt Betta Helvetia jegliche Haftung ab.

  6. Es dürfen nur vitale und gesunde Fische an der Börse angeboten werden, die in der Schweiz zum Verkauf zugelassen und nicht geschützt sind. Qualzuchten sowie gentechnisch veränderte Tiere sind klar verboten.

  7. Die Börsenaufsicht wird vor dem offiziellen Verkauf die angebotenen Tiere und deren Preise kontrollieren. Auch wird auf eine angemessene Besatzdichte geachtet, insbesondere bei grösseren Fischen.

  8. Die Becken müssen tierschutzkonform gemäss der Fachinformation Tierschutz Nr. 18.7 sein (vgl. Seiten 4&5 in Bezug auf Bodengrund / Sichtschutz / Überbesatz usw.). Unter anderem müssen die Becken von mindestens 2 Seiten vollständig mit undurchsichtigem Material abgedeckt sein und genügend Rückzugsmöglichkeiten (Pflanzen/Höhlen etc.) vorhanden sein.

  9. Jeder Verkäufer hat seine eigenen Transportbeutel mitzubringen und dafür zu sorgen, dass diese nach dem Tierschutzgesetz sachgerecht verpackt werden. Thermobeutel oder Zeitungen sind ebenfalls vom Verkäufer zu besorgen. Jeder Fischbeutel muss zwingend temperaturgeschützt verpackt werden!

  10. Für jede angebotene Fisch-/Tierart ist eine Beschriftung (Steckbrief) an den Becken anzubringen. Diese muss den deutschen und den wissenschaftlichen Namen sowie die Bedürfnisse der jeweiligen Art aufweisen. Die Beschriftung muss bis spätestens 30 Minuten vor Öffnung der Börse angebracht sein. Eine Vorlage dafür stellt der Verein zur Verfügung. Sie können selbstverständlich auch Ihre persönliche Beschriftung benutzen, sie muss mindestens alle diese Daten enthalten. Kopien davon müssen für die Abgabe an Käufer zur Verfügung stehen.

  11. Alle Verkäufe werden über die Börsenkasse abgewickelt. Am Ende der Börse bekommt jeder Verkäufer seinen Verkaufserlös abzüglich 15%, die dem Verein zukommen.

  12. Es dürfen keine Tiere während der Börsenzeiten verschenkt werden.

  13. Der Börsenplatz darf erst ab 15:00 Uhr am Sonntag abgeräumt werden. Verkäufer welche davor schon ausverkauft sind dürfen Ihren Stand unter der Voraussetzung, dass niemand behindert wird, abräumen.

  14. Die Auszahlung erfolgt in jedem Fall erst nach Börsenschluss am Sonntag. Verkäufer, die bereits vorher das Lokal verlassen haben, erhalten ihren Erlös per Überweisung in der Woche vom 04.11.2024.

  15. Das Börsenlokal wird 1.5 Stunden vor Börsenbeginn geöffnet sein. Es besteht die Möglichkeit, bereits am Freitag zwischen 12:00 und 18:00 Uhr Ihren Stand aufzubauen und Fische einzusetzen. Genauere Informationen erhalten Sie mit Ihrer Anmeldung.

  16. Sollten Sie kurzfristig nicht an der Börse teilnehmen können, wären wir um eine umgehende Benachrichtigung sehr froh.

  17. Für die Börse werden Tische zur Verfügung gestellt, allfällige Unterlagen muss jeder Aussteller selber mitbringen.

  18. Für Stände, die nicht auf Tischen platziert werden können, bitten wir Sie, uns im Vorfeld zu informieren.

  19. Betta Helvetia teilt im Vorfeld allen Verkäufern Ihre Fläche zu, wir bitten um Verständnis, dass am Samstag keine Änderungen mehr vorgenommen werden können. 

  20. Betta Helvetia stellt jedem Verkaufsstand eine Tafel mit Züchter Namen sowie den Kontaktangaben zur Verfügung, wir bitten alle, diesen gut sichtbar am Verkaufsstand anzubringen.

  21. Flyer und Visitenkarten dürfen nur am eigenen Stand abgegeben werden, für Plakate oder Banner bitten wir Sie, im Vorfeld mit uns Kontakt aufzunehmen.

  22. Im Börsenlokal besteht die Möglichkeit Wasser (Osmosewasser bitte im Voraus mitteilen!) zu beziehen und dieses wider zu entsorgen.

  23. Gratis Parkplätze während der Ausstellung befinden sich direkt neben dem Gemeindesaal.

  24. Hunde sind leider auf der ganzen Börse gemäss Veterinäramt nicht erlaubt.

  25. Betta Helvetia lehnt jegliche Haftung bei Unfällen oder Verlusten der Tiere ab.

    Wir wünschen allen Teilnehmern eine tolle Börse!

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