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Reglement

Allgemeine Show Regeln:

  1. Jede Verwendung von Produkten welche das Wasser in der Farbe verändern, ist in den Ausstellungsbecken streng verboten. Fische mit verfärbtem Wasser werden automatisch disqualifiziert und nicht bewertet.
    Das ist so, damit die Richter die Farben der Fische klar sehen können, sowie um zu verhindern, dass die Richter leicht erraten können, wer die Züchter/Halter der Fische sind.
    Ausnahme: Wildbetta dürfen (und sollen, damit sie sich wohler fühlen) mit entsprechendem Laub im Becken ausgestellt werden.

     

  2. Die maximale Anzahl von Fischen die pro Teilnehmer zur Bewertung an der Zürich Betta Show 2024 angemeldet werden dürfen beträgt:
    20 Hochzuchten/Hybride in den IBC Klassen
    20 Hochzuchten/Hybride in den OFFENEN Klassen

    6 Wildbetta-Paare

    Die Anzahl Hochzuchten, die zur Bewertung akzeptiert werden ist auf 550 limitiert. Aus organisatorischen Gründen wird diese Anzahl auch nicht erhöht, sollten alle Plätze schnell ausgebucht sein. 
    Wenn die Show bis Anfang Oktober ausgebucht ist und es eine Warteliste gibt, kann die maximale Anzahl Hochzuchten pro Teilnehmer auf 15 gesenkt werden.
    Wenn die Show bis Mitte Oktober nicht ausgebucht ist, werden wir die maximale Anzahl Show-Fische pro Züchter auf 25 erhöhen, sowie die maximale Anzahl Wildbetta-Paare auf 8.

     

  3. Die Teilnehmer müssen ihre Anmeldung mittels der Anmeldeformulare mit der Anzahl der Fische rechtzeitig bis zum 25.10.2024 eingeben, andernfalls kann ihre Anmeldung nicht akzeptiert werden.
     

  4. Fotografieren der Fische: Die Teilnehmer dürfen Fotos oder Videos von den Fischen in der Show machen, aber NICHT vor oder während der Bewertung.
    Betta Helvetia behält sich das Recht vor, durch den Verein nach Kopien der Bilder für die eigene Verwendung zu fragen.

  5. EINSETZEN:
    a) Die Fische müssen am Donnerstag, 31.10.2024 zwischen 15.00 und 18.00 eingesetzt werden. 
    b) Unter keinen Umständen können Fische am Freitag erst eingesetzt werden.
    c) Fische dürfen erst nach vollständiger Bezahlung der Einstellgebühren in Schweizer Franken eingesetzt werden. Falls diese im Voraus in einer anderen Währung überwiesen wurden, gehen sämtliche Umrechnungsgebühren zulasten des Teilnehmers und der fehlende Restbetrag muss vor Ort beglichen werden, bevor Ausstellungsbecken an ihn übergeben werden.

     

  6. Beschwerden in Bezug auf die Bewertung können leider nicht entgegengenommen werden.
    Für Fragen und Erklärungen bezüglich der Bewertung stehen Richter jedoch gerne zur Verfügung.
    Während des Richtens am Freitag sind nur Richter, Richteranwärter und Helfer im Ausstellungsraum zugelassen.
     

  7. Die nicht verkauften Fische dürfen / können nicht früher als Sonntag Nachmittag 15.00 Uhr aus der Show mitgenommen werden und müssen bis spätestens 18 Uhr eingepackt sein. Eine frühzeitige Abrechnung der verkauften Fische ist nicht möglich. Der Erlös für vorzeitig abgereiste Teilnehmer wird nach Absprache mit Betta Helvetia innert 1-2 Wochen nach der Show via Paypal oder Banküberweisung ausgezahlt, die Spesen gehen zulasten des Empfängers.
     

  8. Alle Becken müssen nach dem Einpacken der nicht verkauften Fische am Sonntag von jedem Teilnehmer eigenhändig getrocknet und der Reihe nach an Betta Helvetia retourniert werden, sowie alle Kleber entfernt werden. Falls Becken nicht sauber, getrocknet, sortiert, etc. vom Teilnehmer retourniert werden kann von Betta Helvetia eine Aufwandsgebühr verrechnet werden.
     

  9. Sollte ein/e Teilnehmer/in aus der EU nicht persönlich anreisen können, besteht die Möglichkeit, die Fische an eines unserer Vereinsmitglieder zu schicken. Die Fische können auch nach der Show wieder zurückgesandt werden.
    Wenn Fische per Paket zu uns gesandt werden, muss das Paket folgendes beinhalten:
    - Fische in klar bezeichneten Beuteln / 100% dichten Gefässen (mit Nummer gemäss Formular)
    - Startgeld (wenn nicht vorher überwiesen)
    - Kopie der Anmeldebestätigung- ausgefüllte Liste speziell für Versand in doppelter Ausführung (wird euch von
    Betta Helvetia zugestellt)

    - ausgefüllte Auktions- und Verkaufsformulare (in doppelter Ausführung)
    - Fischbeutel für die Rücksendung, ebenfalls beschriftet (falls Fische nicht in Gefässen kommen)
    - Heatpacks (sowohl aktive für den Versand an uns, als auch verpackte für den Rückversand)
    - Porto für den Rückversand
    - Rücksendeadresse
    Ohne vollständige Bezahlung des Startgeldes können leider keine Fische in die Show eingesetzt werden.
    Das Paket muss spätestens am Mittwoch, 30.10.2019 eingetroffen sein. Die genaue Adresse und Anschrift wird auf Anfrage mitgeteilt.
    Für diesen Service fallen zusätzliche Kosten an:
    5 CHF Paketshop Gebühr pro ankommendem Paket
    1 CHF pro Fisch für Handlinggebühr für Empfang und Einsetzen
    1 CHF pro Fisch Handlinggebühr für Rücksendung (zzgl. Porto)
     

  10. Setzt ein Teilnehmer seine Fische zwar ein, verschwindet danach aber und ist bis nach Ausstellungsende nicht mehr anwesend und auch nicht erreichbar, kommen seine Fische dem Verein zu und werden von diesem verkauft oder verschenkt. Allfällige Erlöse verbleiben beim Verein. Danach liegt es nicht in der Verantwortung des Vereins, dass diese Tiere wieder zum Teilnehmer zurückfinden. Betta Helvetia behält sich das Recht vor, solche verantwortungslosen Teilnehmer von zukünftigen Ausstellungen auszuschliessen.
     

  11. Urkunden, Medaillen, sowie Pokale können nach der Show an nichtanwesende Teilnehmer versandt werden. Die Kosten für den Versand gehen zu Lasten des Empfängers. Allfällige grosse Siegerpreise wie bspw. Nano-Becken für BOS Gewinner werden nicht versandt und kommen dem Verein zu, falls der Teilnehmer keine alternative, eigene Transportmöglichkeit dafür findet.
     

  12. Weder Betta Helvetia noch der IBC können für den Fall von Verlust, Diebstahl, Krankheit oder Tod eines Betta verantwortlich gemacht werden.
     

  13. Der Teilnehmer akzeptiert diese Regeln ab dem Moment, in welchem er / sie Fische zur Show anmeldet.
     

    Direktverkauf / Auktion (Versteigerung):
    Die Auktion der Siegerfische findet am Samstagnachmittag statt. In der Auktion nicht verkaufte Fische werden ab Sonntagmorgen zum notierten Startpreis zum Direktverkauf freigegeben.
    Fische ohne Platzierung werden ab Samstagmorgen zum Direktverkauf freigegeben, sofern der Teilnehmer dies wünscht. Anwesende Teilnehmer sind selber dafür verantwortlich, ihre Fische mit den entsprechenden Zetteln zu versehen.​
    Jeder Fisch, der für die Auktion bestimmt ist, muss mit einem offiziellen Auktionszettel (in doppelter Ausführung) versehen sein. Dieser ist vom Teilnehmer auszufüllen, welcher für die Richtigkeit dessen verantwortlich ist.​


    Split (Erlös-Aufteilung): 25% des Verkaufspreises für Betta Helvetia, 75% für den Teilnehmer.​​​

    Bezahlung geht über die offizielle Betta Helvetia Kasse.

    Wird ein Fisch verkauft, darf der Teilnehmer einen Fisch nachsetzen, nachdem das Becken mit einer neuen Nummer versehen wurde. Ansonsten entscheidet Betta Helvetia darüber, an wen das nun leere Becken geht. 

    Ausstellungsfische dürfen zu keinem Zeitpunkt mit Verkaufsfischen ersetzt werden. Nur über Betta Helvetia verkaufte Fische dürfen vor Sonntag 15 Uhr aus den Ausstellungsbecken entfernt werden.

     

  14. Wer zusätzlich Fische zum reinen Verkauf (ohne Bewertung) anbieten möchte, kann sich bei der Börse anmelden und den eigenen Verkaufsstand betreuen.
     

  15. Die Betta Helvetia Kasse akzeptiert Zahlungen in Bar, via TWINT, via Paypal, sowie via Kartenzahlung. Dabei anfallende Gebühren werden vom Erlös des Teilnehmers in Abzug gebracht. 
     

  16. Betta Helvetia behält sich das Recht vor, dieses Reglement bei Bedarf jederzeit abzuändern.

IBC-Klassen spezifische Regeln:

  1. Die Regulären sowie New Breeder Klassen sind für selektiv gezüchtete Betta splendens Hochzuchten offen.

  2. Hybride sowie Giant müssen in der "Form or Color Variations" Klasse ausgestellt und entsprechend beschriftet werden.

  3. Für Betta Wildformen gibt es spezifische Klassen. Wildbetta müssen zwingend als Paar ausgestellt und mit dem wissenschaftlichen Namen am Becken beschriftet werden. Andernfalls werden sie disqualifiziert. 

  4. Der Züchter muss sich an alle in diesem Reglement beschriebenen Punkte halten. Er / sie darf nur selbst gezüchtete Fische anmelden, die bei ihm / ihr zuhause geboren und aufgezogen wurden. Gekaufte Fische dürfen nur in den OFFENEN Klassen ausgestellt werden.

  5. Die Minimalgrösse für Ausstellungsfische (Hochzuchten) beträgt 3.8 cm für Männchen und 3.2 cm für Weibchen. Dies bezieht sich auf reine Körperlänge (ohne Flossen). Fische die kleiner sind, werden disqualifiziert. Für kleinere Fische gibt es in den OFFENEN Klassen spezielle Junior Klassen.
    Giant Männchen sollten mindestens 6.35 cm und Giant Weibchen mindestens 5cm Körperlänge aufweisen.

  6. Die Bewertung der Ausstellungsfische wird von international zertifizierten Richtern nach offiziellem IBC-Standard durchgeführt.
    Ein Züchter kann Fische in Newbreeder Klassen eingeben, wenn er / sie für mehr als zwei Jahre (bis zum Tag der Show) keine Betta an anderen Shows in regulären Klassen ausgestellt hat.
    Wenn der Züchter (Anfänger/Einsteiger) nicht in die Newbreeder Klassen meldet, kann er / sie an zukünftigen IBC Shows nicht mehr in den Newbreeder Klassen zugelassen werden.

  7. Die IBC-Klassenliste ist nicht final. Die Klassen werden gemäss den Fischen vor Ort von den Richtern angepasst.

  8. Einstellgebühren sind wie folgt:
    Für IBC Mitglieder: 5 CHF pro Fisch
    Für nicht-IBC Mitglieder: 7.50 CHF pro Fisch
    Betta Helvetia Mitglieder erhalten 1 CHF Rabatt pro Fisch

  9. Die Einstellgebühren können in bar oder via Paypal Freunde Option bezahlt werden. Allfällige Überweisungsgebühren sind vom Teilnehmer zu zahlen.
     

Offene-Klassen spezifische Regeln:

 

  1. Die offenen Klassen sind komplett getrennt von den IBC-Klassen.

  2. Jeder darf in den offenen Klassen teilnehmen. Man darf sowohl mit gekauften, als auch mit selber gezüchteten Fischen teilnehmen.

  3. Die offenen Klassen werden nach Thai-Asiatischem Standard gerichtet.

  4. Die Minimalgrösse für Ausstellungsfische (Hochzuchten) beträgt 3.5 cm für Männchen und 3 cm für Weibchen. Giant müssen mindestens 5.5 cm lang sein. Dies bezieht sich auf reine Körperlänge (ohne Flossen). Fische die kleiner sind, werden disqualifiziert.
    Die Maximalgrösse für Juniors beträgt 3 cm.

  5. Die offene Klassenliste ist final und wird nicht vor Ort angepasst.

  6. Einstellgebühren sind 10 CHF pro Fisch.
    Betta Helvetia Mitglieder erhalten 1 CHF Rabatt pro Fisch.

    Die Einstellgebühren können in bar oder via Paypal Freunde Option bezahlt werden. Allfällige Überweisungsgebühren sind vom Teilnehmer zu zahlen.

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